Steuerfahndung - Steuerstrafverteidigung
1. Aufl. 2008
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XI. Der Abschluss des Steuerstrafverfahrens
1. Allgemeines
Mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist nur der erste Teil der Aufgaben des Beraters/Verteidigers abgearbeitet. Sofern das Ermittlungsverfahren gut geführt wurde, wurde die Grundlage für einen sachgerechten und für den Mandanten möglichst interessengerechten und befriedigenden Abschluss des Verfahrens geschaffen.
Aus der Perspektive des Mandanten wird der Berater/Verteidiger jedoch weniger an seiner Arbeit im Vorfeld gemessen, sondern für ihn ist das Endergebnis entscheidend. Selbst wenn das Ermittlungsverfahren ausgesprochen gut abgelaufen ist, wird der Mandant unzufrieden sein, wenn das, was am Ende rauskommt, aus seiner Sicht verfehlt ist.
Um aber ein sachgerechtes und für den Mandanten möglichst befriedigendes Ergebnis zu erreichen, muss sich der Berater/Verteidiger schon im Vorfeld und in Absprache mit seinem Mandanten überlegen, was für ein Abschluss in Frage kommt und anzustreben ist. Je nach Fortgang der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und der sonstigen Entwicklung des Verfahrens wird es u. U. auch erforderlich sein, die angestrebten Zie...