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Änderungen bei der Reform der Erbschaftsteuer
Interview mit Dr. Andreas Richter, M.A., LL.M., Partner, RA/FAfStR bei P+P Pöllath + Partners, Berlin
Am hat bekanntlich der Bundestag das Erbschaftsteuerreformgesetz in veränderter Fassung verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am zugestimmt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Interviews standen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung des Gesetzes noch aus. Im Interview spricht Dr. Andreas Richter über die neuesten Änderungen der Reform sowie über die Konsequenzen für die Beratungspraxis.
BBEV: Herr Dr. Richter, ab wann ist das neue Recht anzuwenden?
Dr. Andreas Richter: Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens tritt das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) zum in Kraft. Es besteht ein Wahlrecht bzgl. der Anwendung des alten Rechts für nach dem und vor dem eingetretene Erbfälle. Das ...