Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Berlin Urteil v. - 3 Sa 2206/03

Gesetze: BGB § 308 Nr. 4 n. F.; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 n. F.; BGB § 315

Leitsatz

Der Widerruf einer freiwillig unter Widerrufsvorbehalt gestellten einzelvertraglich als Allgemeine Geschäftsbedingung geregelten Leistung (Zulage) ist nicht schon deswegen wegen Verstoßes gegen §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. rechtsunwirksam, weil der Arbeitgeber in der Abrede keine Widerrufsgründe benannt hat. Dies beruht darauf, dass es im Arbeitsverhältnis auf die angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts ankommt (entgegen Arbeitsgericht Düsseldorf DB 04, 81 und einer verbreitet vertretenen Auffassung in der Literatur).

Daher sind bei der Prüfung der Rechtswirksamkeit des erklärten Widerrufs weiterhin die bisherigen Grundsätze der Rechtsprechung des BAG heranzuziehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ZAAAD-01854

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Berlin, Urteil v. 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen