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LAG Berlin Beschluss v. - 17 Ta 6031/05

Gesetze: ZPO § 91 Abs. 1

Leitsatz

Eine Partei ist auch unter Berücksichtigung als Kosteninteresse des Gegners in der Regel berechtigt, einen an ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit der Prozessführung zu betrauen (Anschluss an -)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-01781

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Berlin, Beschluss v. 24.06.2005 - 17 Ta 6031/05

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