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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 Sa 136/08

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242

Leitsatz

Eine Abänderung oder Beseitigung einer betrieblichen Übung infolge des ausbleibenden Widerspruches betroffener Arbeitnehmer bei geändertem Leistungsverhalten des Arbeitgebers kommt nur in Betracht, wenn die Arbeitnehmer davon ausgehen konnten, dass sich der Arbeitgeber selbst an die ursprüngliche betriebliche Übung gebunden sah. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber erkennbar deshalb nicht (mehr) leistet, weil er nicht von einer betrieblichen Übung ausgeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-01665

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.08.2008 - 14 Sa 136/08

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