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LAG Berlin Beschluss v. - 13 TaBV 68/03

Gesetze: BetrVG § 50 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangssatz; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

Leitsatz

1) Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, ob eine Vergütungsordnung entsprechend der des BAT eingeführt wird.

2) Die Auflage eines Zuwendungsgebers (hier: Bundesrepublik Deutschland) an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, ist keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Nr. 1 Eingangssatz BetrVG, die das Mitteilungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte.

3) Ein Nichtaufwendungstarifvertrag ist keine tarifliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG.

4) Für die Einführung einer Vergütungsordnung ist grundsätzlich der Betriebsrat, nicht der Gesamtbetriebsrat originär zuständig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-01664

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Berlin, Beschluss v. 04.04.2003 - 13 TaBV 68/03

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