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LAG Berlin Urteil v. - 13 Sa 875/03

Gesetze: RVO § 637; SGB VII § 8 Abs. 1

Leitsatz

Das Aufpumpen eines Fahrradreifens bzw. -schlauches auf dem Werksgelände 40 Minuten vor der beabsichtigten Heimfahrt mit Hilfe der betrieblichen Pressluftanlage stellt eine betriebliche Tätigkeit i.S.v. § 637 RVO bzw. § 8 Abs. 1 SGB VII dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2003 S. 2344 Nr. 43
PAAAD-01652

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Berlin, Urteil v. 27.06.2003 - 13 Sa 875/03

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