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LAG Bremen Urteil v. - 1 Sa 118/07

Gesetze: TVöD § 24 Abs. 2; TzBfG § 4 Abs. 1

Leitsatz

1. § 24 Abs. 2 TVöD, wonach Teilzeitbeschäftigte sonstige Entgeltbestandteile pro rata temporis erhalten, ist auf die Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD nicht anzuwenden.

2. Die sich aus § 24 Abs. 2 TVöD ergebende anteilige Kürzung der Wechselschichtzulage ist eine nicht sachlich gerechtfertigte Benachteiligung und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-01573

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Bremen, Urteil v. 17.07.2007 - 1 Sa 118/07

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