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Haftung des Beraters in Insolvenzangelegenheiten
Nach dem Urteil des OLG Naumburg v. muss der Berater auch in Insolvenzangelegenheiten den sichersten und besten Weg empfehlen (Az.: 1 U 74/07). In diesem Fall hatte es der Berater versäumt, den Mandanten auf seine Wahlmöglichkeit hinzuweisen, dass in seinem Fall neben der Regelinsolvenz auch das für ihn günstigere Privatinsolvenzverfahren in Betracht kam. Ein im Insolvenzrecht tätiger Berater muss umfassend über Alternativen und Folgen belehren sowie vermeidbare Schäden abwenden. S. 6