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Ermittlung der tatsächlichen Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens
Der BFH hält mit Urteil vom an seiner jüngsten Rechtsprechung zur Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fest: Danach ist ein geldwerter Vorteil von 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer nur dann anzusetzen, wenn der Pkw auch tatsächlich an mindestens 15 Tagen im Monat für diese Strecke genutzt wird (so bereits , BStBl 2008 II S. 890, NWB GAAAC-81447). Für eine derartige Nutzung spricht ein Anscheinsbeweis, der jedoch durch Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahresfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr entkräftet werden kann.
Folge der Entkräftung des Anscheinsbeweises durch Vorlage der Jahreskarte: Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens sind umfassend ...