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Haftungsgefahr bei WLAN-Nutzung ohne Verschlüsselung
Nutzen Ihre Mandanten drahtlose Internet-Verbindungen, sollten sie diese immer verschlüsseln. Unterlassen sie eine Verschlüsselung, können Dritte unbemerkt illegal Daten herunterladen. Werden dann z. B. urheberrechtlich geschützte Daten heruntergeladen (Musik, Videos), können Ihre Mandanten haftbar gemacht werden (vgl. ).S. 4