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Das niederländische Schreiben zum „Internationalen Verständigungs- bzw. Schlichtungsverfahren”
Das niederländische Finanzministerium hat am erstmals ein Schreiben zum internationalen Verständigungsverfahren veröffentlicht. Es regelt die Grundsätze der Durchführung von Verständigungsverfahren nach DBA und auch für Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Übereinkommen über die Beseitigung im Fall von Gewinnberichtigungen bei verbundenen Unternehmen, d.h. bei Verrechnungspreiskorrekturen zwischen verbundenen Unternehmen.
I. Einleitung
Die Niederlande haben etwa 80 DBA geschlossen, die alle eine Art. 25 OECD-MA entsprechende Regelung zur Durchführung von Verständigungsverfahren in Fällen der abkommenswidrigen Doppelbesteuerung (oder wie es in den Niederlanden heißt „einer Besteuerung, die nicht mit einem DBA übereinstimmt”) enthalten. Ein Einigungszwang besteht aufgrund dieser Vorschrift grundsätzlich nicht, es sei denn, das DBA wurde um den von der OECD neu in Art. 25 OECD-MA eingefügten Abs. 5, der einen Einigungszwang beinhaltet, ergänzt. Zudem kann nach dem EU-Übereinkommen über die Beseitigung im Fall von Gewinnberichtigungen bei verbundenen Unternehmen (90/436/EG, nachfolgend: „EU-Schiedsabkommen”) ein entsprechendes Verfahren bei Verrechnungsprei...