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IWB 24/2008 S. 1359

Ungarn | geplante Steuerreformen

Die sozialistische Minderheitsregierung unter dem Premierminister Ference Gyurcsany hat Mitte September 2008 dem ungarischen Parlament einen Gesetzesentwurf mit mehreren Steuersenkungen zur Beratung vorgelegt. Folgende wichtige Maßnahmen werden u. a. vorgeschlagen: Künftig soll der zum eingeführte Solidaritätszuschlag von 4 % für Körperschaften entfallen. Im Gegenzug soll der Körperschaftsteuersatz von 16 % auf 18 % angehoben werden. Im zweistufigen Einkommensteuertarif soll die Einkommensgrenze für den unteren 18 %igen Steuersatz ab 2009 von 1,7 Mio HUF auf 2 Mio HUF, in 2010 auf 2,5 Mio HUF und in 2011 auf 3 Mio HUF angehoben werden. Diese Maßnahmen sollen durch Bürokratieabbau und die verstärkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit finanziert werden.

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