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Kapitalertragsteuer und US-amerikanische „S-Corporation”
DBA-USA –Schachtelprivileg für Inc. auch bei Wahl für Besteuerung in den USA als Personengesellschaft
Nach dem Recht der USA können die meisten Kapitalgesellschaften in Familien- bzw. Privatbesitz (mit nicht mehr als 100 unbeschränkt steuerpflichtig natürlichen Personen als Gesellschafter) die steuerliche Behandlung als Personengesellschaft wählen. Die Gesellschaft wird dann im Prinzip nicht besteuert, sondern der Gewinn wird den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet. Dadurch wird die Doppelbesteuerung der Betriebsergebnisse insbesondere kleinerer Kapitalgesellschaften vermieden. Gesellschaften, die von diesem Wahlrecht Gebrauch machen, werden „S-Corporations” genannt – nach dem Unterkapitel S des „internal revenue code” (inländisches Steuergesetzbuch), mit den einschlägigen Vorschriften zu diesem Wahlrecht. Mit hat der BFH die Frage beantwortet, ob die gewählte steuerliche Behandlung als Persongesellschaft auf das Schachtelprivileg im DBA-USA bei der Kapitalertragsteuer auf Dividenden an eine US-Kapitalgesellschaft durchschlägt.
Beurteilung nach der Rechtsordnung des Quellenstaats maßgeblich
Eine S-Corporation hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und kann demnach das im DBA vereinbarte Schachtelprivileg bezügli...