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FG Niedersachsen 21.08.2008 5 K 428/07, NWB direkt 52/2008 S. 11

Ermäßigter Steuersatz bei Imbisswagen

Sog. „Verzehrtheken” oder andere Vorrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, Imbisskunden den Verzehr der Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen, finden sich nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise bei Verkaufswagen auf Wochenmärkten. Gleichwohl überwiegt bei wertender Betrachtung beim Verkauf von Speisen durch Imbisswagen das Element der Lieferung verzehrfertig zubereiteter Speisen, sodass der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Inwieweit die „Verzehrvorrichtungen” an einem Imbisswagen tatsächlich von der Kundschaft zum Verzehr an Ort und Stelle genutzt werden, ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium.

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