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Kindergeld für in Deutschland selbständig tätigen polnischen Staatsbürger
Der Anspruch auf Kindergeld eines in Deutschland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers, der nicht der Versicherungspflicht der deutschen Rentenversicherung unterliegt, ist für seine in Polen bei seiner Ehefrau lebenden Kinder allenfalls dann ausgeschlossen, wenn und soweit ihm oder seiner Ehefrau in Polen Leistungen gewährt wurden bzw. werden oder bei entsprechender Antragstellung zu gewähren (gewesen) wären, die dem Kindergeld vergleichbar sind.