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Kein Vertrauensschutz bei gescheiterter Vertragsgestaltung
Veräußert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und tritt die Gesetzesänderung wie erwartet ein, kann er sich – beim Scheitern einer rechtzeitigen Anteilsübertragung – nicht auf Vertrauensschutz berufen.