Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 11.11.2008 3 K 2562/07, NWB direkt 52/2008 S. 6

Schulgeld als Sonderausgaben

Schulgeldzahlungen für den Besuch einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule können nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Berufsbildende Schulen (hier: Private Berufsfachschule für Mode) sind keine allgemein bildenden Schulen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen