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Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Umsätze gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteuern, gehört die Vorsteuer zu den Anschaffungskosten angeschaffter Reinvestitionsgüter, soweit die gezahlten Vorsteuerbeträge nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet werden können.