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Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Eine Jubiläumszuwendung ist jede Einmalzuwendung in Geld- oder Geldeswert an den Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums, die dieser neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält. Das BMF hat zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums nach § 5 Abs. 4 EStG Stellung genommen.