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Gesetzliche Unfallversicherung vor dem EuGH
Seit Jahren verlangen Stimmen aus der Wirtschaft eine Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (s. dazu NWB F. 27 S. 6087, 6098) mit der Behauptung, das deutsche Recht begründe ein Monopol und verstoße damit gegen übergeordnetes Wettbewerbsrecht und das Recht der Dienstleistungsfreiheit der EU (Art. 49 ff., 81, 82, 86 EG).
Für das dem deutschen SGB VII vergleichbare italienische Recht hat der EuGH die EU-Konformität bereits 2002 bejaht (, Cisal, EuGH Slg. 2002 I S. 717). Gestützt u. a. darauf hat das BSG dies mehrfach auch für das deutsche RechtS. 4884 so entschieden (grundlegend NWB OAAAC-15149). Dennoch wurden bei Sozialgerichten zahlreiche weitere Klagen von Unternehmen auf „Austritt” oder „Kündigung” bei der Berufsgenossenschaft erhoben, um eine Vorlage an den EuGH zu erreichen. Einzig das LSG Sachsen hat das 2007 getan, so dass nun bei dem EuGH ein sog. Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-350/07) läuft. Das Urteil wird Anfang 2009 erwartet. Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. aufgrund der von ihm angenommenen Systemelemente des deutschen Rechts die EU-Konformität der ausschließlichen Zus...