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Abgeltungsteuer ab 2009 – Eine organisatorische Herausforderung für die Banken
Die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer erfasst im Grundsatz alle im Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Steuersatz von 25 %. Welche Verpflichtungen die Banken dabei zu erfüllen haben, zeigt die folgende Grafik. Sie dient zum besseren Verständnis für betroffene Kapitalanleger und für im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiter.
[Steuerberater Karl-Heinz Nusser, Ulm]S. 4883