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Sozialrecht | Umfang des Unfallversicherungsschutzes bei Wegeunfall – Beförderung des Kindes zu privater Spielgruppe
Eltern sind, wenn sie ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in eine private Spielgruppe bringen, gesetzlich gegen einen Unfall versichert (LSG Bayern, Urteil v. - L 17 U 45/07, Revision zum BSG zugel.). Der Versicherungsschutz für einen solchen Wegeunfall setzt nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig sind. Hier wollte der Vater sein zwei Jahre altes Kind vor der Arbeit in eine Gruppe für musikalische Früherziehung bringen, als er einen Unfall erlitt. Hierfür musste die Unfallkasse einstehen.