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Insolvenzrecht | Keine Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung des Gläubigers durch nicht persönlich haftende Gesellschafter
Begleichen nicht persönlich haftende Gesellschafter die Verbindlichkeit einer Gesellschaft auf deren Anweisung gegenüber einem Gläubiger aus ihrem Privatvermögen, scheidet eine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn die Gesellschafter durch die Zahlung keine eigene Schuld gegenüber der Gesellschaft getilgt haben ( NWB NAAAC-95657). Der Beklagte hatte gegen die insolvente Schuldnerin, eine GmbH & Co. KG, eine Forderung und bereits Insolvenzantrag gestellt. Er vereinbarte mit der Schuldnerin, den Insolvenzantrag gegen Zahlung eines Teilbetrags unter Verzicht auf die weitergehende Forderung zurückzunehmen. Nach Erhalt der Zahlung nahm der Beklagte den Insolvenzantrag absprachegemäß zurück. Nach erneuter Insolvenz verlangte der Kläger (Insolvenzverwalter) unter dem Ge...