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Insolvenzrecht | Aufleben der GmbH-Gesellschafter-Bürgschaft nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung
Der Anspruch eines Kreditinstituts aus einer zugunsten der GmbH von deren geschäftsführendem GmbH-Gesellschafter bestellten Bürgschaft lebt infolge einer erfolgreichen Anfechtung durch den Insolvenzverwalter (hier: der Kontokorrentverrechnung nach §§ 130, 131 InsO) zugleich mit der Forderung gegen die GmbH als Hauptschuldnerin rückwirkend selbst dann wieder auf, wenn das Kreditinstitut zuvor dem Gesellschafter/Bürgen schriftlich mitgeteilt hat, die von ihm gestellte Sicherheit sei als „gegenstandslos” zu den Akten genommen worden. Bei interessengerechter Auslegung kann darin kein Verzichtsangebot dergestalt gesehen werden, dass die Bank durch die vorbehaltlose Freigabe der Sicherheit auch auf ihre Rechte aus § 144 InsO per se verzichten wollte (, WM 2008 S. ...