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Einkommensteuer | Beschränkte Steuerpflicht von Abfindungen bei Wegzug ins Ausland
Eine Entlassungsabfindung für einen in das Ausland verzogenen Arbeitnehmer, die den Verlust künftigen Arbeitsverdiensts abgelten soll und keinen Zusammenhang (z. B. durch die Bemessung an der Dauer der bisher ausgeübten Tätigkeit) zu einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Inland aufweist, zählt nach dem nicht zu den beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997 (Rechtslage vor der Änderung des EStG durch das StÄndG 2003 v. , BGBl 2003 I S. 2645 ab dem Veranlagungszeitraum 2004).