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Abgabenordnung | Verjährung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO
Der nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte NWB YAAAC-92655 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer wiederholten Änderung der Steuerfestsetzung die Festsetzungsfrist für den gesamten Anspruch des Steuergläubigers auf Nachzahlungszinsen nicht abläuft, solange noch eine, wenn auch nur punktuell wirkende Änderung der Steuerfestsetzung zulässig ist. Teile des Zinsanspruchs unterliegen daher keiner gesonderten Teilverjährung. (2) Eine Zurückverweisung an das Finanzgericht ist auch im Beschwerdeverfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung zulässig.