Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten bei gesamtschuldnerischen Darlehen
Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, so werden die Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten dem Eigentümer-Ehegatten mit der Folge zugerechnet, dass ihm auch der Wert dieser Leistungen zufließt (Weiterentwicklung des , BStBl 2000 II S. 310 = Kurzinfo StuB 2000 S. 681; Bezug: § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 85, § 88 AO; § 76 Abs. 1 FGO).
Praxishinweise: Die volle Zurechnung erfolgt beim Eigentümer-Ehegatten, der die Einkünfte erzielt, weil die Zahlungen für seine Rechnung erfolgen. Ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Nichteigentümer-Ehegatten wird durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert bzw. ist bei einem Mietverhältnis zwischen den Ehegat...