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BFH 31.07.2008 V R 21/06, StuB 24/2008 S. 973

Umsatzsteuer | Nachweis einer Ausfuhrlieferung

(1) Zum Nachweis einer Ausfuhrlieferung reichen die in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG i. V. mit § 9 UStDV genannten Nachweise grundsätzlich aus. (2) Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise vorliegen. (3) Abschn. 135 Abs. 9 UStR ist eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die Gerichte nicht bindet. Insbesondere führt Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 UStR nicht dazu, dass grundsätzlich die darin genannten zusätzlichen Nachweise zu erbringen sind (Bezug: § 4 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 4 UStG 1999; Art. 15 Nr. 1 und 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Sind die Voraussetzungen des § 6 UStG erfüllt und sind die nach §§ 8 ff. UStDV erforderlichen Nachweise (Belege) erbracht, so ist regelmäßig von einer wirksamen Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet auszugehen. Nur wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der Nachweise bestehen, können weitere Nachweise (z. B....

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