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Einkommen-/Lohnsteuer | Private Nutzung eines überlassenen Dienstwagens
(1) Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so ist ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03 %-Regelung) nur vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für eine solche Nutzung besteht ein Anscheinsbeweis, der durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte entkräftet werden kann. (2) Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufzuklären (Anschluss an und VI R 68/05, Kurzinfo StuB 2008 S. 486, 487; Bezug: § 8 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Wird ein Dienstwagen zu...