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BFH 30.09.2008 VII R 18/08, StuB 24/2008 S. 967

Einkommensteuer | Aufteilung von Erstattungsansprüchen bei der Einkommensteuer von Ehegatten

Werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zusammen veranlagter Eheleute ohne die ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des Leistenden beglichen werden soll, muss das FA eine Überzahlung beider Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet war (Bezug: § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1 AO; § 26, § 26b EStG).

Praxishinweise: Nach § 37 Abs. 2 AO ist derjenige erstattungsberechtigt, auf dessen Rechnung (nicht: dessen Kosten) die Zahlung bewirkt worden ist. Entscheidend ist also, wessen Steuerschuld mit der Zahlung getilgt werden sollte. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten besteht bezüglich der Steuerschuld Gesamtschuldnerschaft, weshalb be...

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