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Interner Haftungsausgleich bei Sozietäten
Hat einer von mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft schuldhaft verursacht, dass die Gesellschaft auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden konnte, kann dies im Rahmen des Innenausgleichs zu einer Alleinhaftung des schuldhaft handelnden Gesellschafters im Verhältnis zu seinen Mitgesellschaftern führen () NWB RAAAC-91292).
Praxishinweise: (1) In der entschiedenen Sache wurde eine ärztliche Gemeinschaftspraxis wegen fehlerhafter Behandlung durch einen der beteiligten Ärzte auf Schadenersatz in Anspruch genommen. In diesem Fall entsteht nach außen ein Gesamtschuldverhältnis, d. h. der Geschädigte kann alle Beteiligten als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen und muss sich nicht ausschließlich an den eigentlichen Verursacher h...