Lohnsteuer für zu Unrecht
geleistete Zuschüsse zur Krankenversicherung des
Gesellschafter-Geschäftsführers
Leitsatz
Wird im Nachhinein festgestellt, dass
- wegen fehlender Versicherungspflicht - für die Vergangenheit zu Unrecht
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung eines
Gesellschafter-Geschäftsführers geleistet wurden, stellen diese
Zuschüsse steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Diese Beurteilung wird nicht dadurch
ausgeschlossen, dass die Kapitalgesellschaft einen möglichen Anspruch auf
Rückzahlung der Zuschüsse gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer nicht geltend macht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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