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Lohnsteuer; | Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II
Nach § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung v. (BGBl 2001 I S. 2074) kann der Haushaltsfreibetrag - und damit die Steuerklasse II - vom Kj 2002 an nur für Stpfl. gewährt werden, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags bereits im VZ 2001 vorgelegen haben. Der Haushaltsfreibetrag ist hiernach zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrags beim jeweiligen Stpfl. - nicht beim jeweiligen Elternpaar - in 2001 gegeben waren. In Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags erstmals für 2002 vorliegen, z. B. Geburt oder Zuzug aus dem Ausland oder bei Ehepaaren, die sich im Laufe des Kj 2001 getrennt haben bzw. bei Stpfl., für die das Splitting-Verfahren nach § 32a Abs. 6 EStG für 2001 in Betracht kommt, kann auf der LSt-Karte ...