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BAG 18.01.2000 9 AZR 122/95

Arbeitsrecht; | gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

Der Neunte Senat des BAG hat den Großen Senat des BAG wegen des Umfangs der Verzinsung von Entgeltansprüchen angerufen. Der Anrufung liegt die Klage eines angestellten Außendienstmitarbeiters auf gesetzliche Verzugszinsen für angemahnte Provision von rund 39 000 DM (,,brutto'') zugrunde. Der Neunte Senat ist der Auffassung, daß der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4 v. H. aus dem zuerkannten Entgeltanspruch verlangen kann. Für eine Minderung des Zinsanspruchs um die vom Arbeitnehmer geschuldeten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bestehe entgegen der Rechtsauffassung des Zweiten und Vierten Senats keine Rechtsgrundlage ().

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