1. Die bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der erneuten Beachtung der Form der Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT.
2. Wenn durch Landesgesetz eine Verwaltungsaufgabe vom Bundesland auf den Landkreis übertragen wird, kann mit einem vom Bundesland befristet eingestellten Arbeitnehmer vom Landkreis ein wirksam sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG begründet werden.
3. Ob durch Art. 8 § 2 b.w. VRG § 613a BGB umgangen wird, ist nicht zu entscheiden, da das Arbeitsverhältnis zum Bundesland zum Zeitpunkt eines etwaigen Betriebsübergangs aufgrund Befristung geendet hat.
Tatbestand
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LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.03.2007 - 3 Sa 48/06
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