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Einkommensteuer; | Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (§ 20 EStG)
Mit Schr. v. - IV C 1 - S 2121 - 4/01 hat das BMF die Nr. 1 des (BStBl 1998 I S. 1226) zur einkommensteuerlichen Behandlung der Kapitalerträge aus Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz v. (BGBl 1994 I S. 2624) wie folgt neu gefasst: ,,1. Der Entschädigte, der die Schuldverschreibung bis zur Fälligkeit hält (,,Durchhalter''), erzielt in Form der Zinsen ab Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Aus der Einlösung der Schuldverschreibung erzielt er keinen Kapitalertrag. Er ist daran zu erkennen, dass die Depotgutschrift von dem Konto 7273 oder dem Konto 7950 bei der Clearstream Banking AG vorgenommen wurde.''