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Editorial
Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
Der verdeutlicht, dass die Finanzverwaltung keine zusätzlichen Anforderungen an den Ausfuhrnachweis durch Vorschriften in den UStR festlegen darf. Abschn. 135 Abs. 9 UStR 2000 ist keine allgemeinverbindliche Rechtsnorm, sondern nur eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten soll. Deren Richtigkeit unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Gerichte. Denn Verwaltungsvorschriften sind nicht bindend für die Gerichte, sondern nur für Finanzbeamte. Siebels erläutert die Kernaussagen des Urteils. Mehr auf Seite 8.
Vermögenszuordnung beim Schlusserben bei gemeinschaftlichem Testament
Mit Urteil v. hat sich der BFH zur Vermögenszuordnung beim Schlusserben in den Fällen eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Erbvertrags geäußert und dabei die vom FG vorgenommene Quotelung abgelehnt. Gregier fasst das Urteil zusammen und zeigt, wie sich das Erbschaftsteuerreformgesetz auf den entschiedenen Fall auswirken würde. Mehr auf Seite 10.
Beste Grüße
Sabine Himmelberg