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Sozialrecht | Zusammenstoß auf Supermarkt-Parkplatz nach Einkauf kein Wegeunfall
Es liegt kein versicherter Arbeitsunfall (Wegeunfall) vor, wenn der versicherte Arbeitnehmer mit seinem Motorroller auf dem Weg zur Arbeit nach dem Einkauf von Obst im Supermarkt auf dessen Parkplatz mit einem fahrenden Auto zusammenstößt und sich dabei verletzt (). Unter Schutz steht nur „das Zurücklegen” des Weges von und zur Arbeit. Der Unfallort sei nicht Teilstrecke zum Ort der Tätigkeit, unabhängig davon, ob der Versicherte seine Fortbewegung wieder aufgenommen habe. Dieser Abstecher und der Einkauf seien auch mehr als nur eine geringfügige Unterbrechung des Weges und gehörten zum unversicherten persönlichen Lebensbereich. Darin liege keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die (insoweit geschützt) in der Mittagspau...