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Zölle | Verteilung der materiellen Beweislast
Das NWB EAAAC-97241 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine bei der Ausfuhr lebender Rinder zu gewährende Ausfuhrerstattung ist wegen Verendens von mehr als fünf Tieren infolge nicht tierschutzgerechter Durchführung eines aus mehreren Ausfuhranmeldungen bestehenden Sammeltransports nur dann um den Betrag weiter zu kürzen, der für die während des Transports verendeten Tiere nicht gezahlt wird, wenn jene Tiere zu den mit der betreffenden Ausfuhranmeldung angemeldeten Tieren gehörten. (2) Die materielle Feststellungslast hierfür trägt unbeschadet einer Pflicht des Ausführers zur Beweisvorsorge das HZA. – Anmerkung: Die Entscheidung enthält umfangreiche Ausführungen zu der immer schwierigen Frage der Verteilung der materiellen Beweislast, also dazu, wer das Risik...