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FG Köln 25.09.2008 10 K 64/08, NWB 51/2008 S. 399

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch für schwangere Kinder

Für erwachsene Kinder ohne Ausbildungsplatz erhalten die Eltern nach der gesetzlichen Regelung in § 32 Abs. 4 EStG grds. nur dann Kindergeld, wenn sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Während des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit bleibt ein Kindergeldanspruch allerdings auch dann bestehen, wenn das Kind in dieser Zeit keine Bewerbungsbemühungen entfaltet. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil v. - 10 K 64/08. Es hält eine solche Auslegung der gesetzlichen Regelung zumindest dann für verfassungsrechtlich geboten, wenn objektive Anzeichen für eine fortbestehende Ausbildungswilligkeit bestehen. Andernfalls läge sowohl ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG als auch gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot vor. – Anmerkung: Der Senat hat gegen das Ur...BStBl 2003 II S. 848

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