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BFH 06.11.2008 IV B 126/07, NWB 51/2008 S. 397

Finanzgerichtsordnung | Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren über AdV

Der NWB JAAAC-97812 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht hat der BFH als Tatsachengericht grds. selbst die Befugnis und Pflicht zur Tatsachenfeststellung. (2) Dies steht jedoch einer Zurückverweisung des Verfahrens zur ergänzenden Tatsachenfeststellung durch das Finanzgericht nicht entgegen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Feststellungen besser durch das Finanzgericht getroffen werden können und die besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung der Zurückverweisung nicht entgegensteht. – Anmerkung: Zweck des AdV-Verfahrens ist es, einen Ausgleich für die sofortige Vollziehbarkeit von Steuerverwaltungsak...

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