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Umlagezahlungen an die VBL
In letzter Zeit mehren sich Einsprüche bzw. Änderungsanträge von den an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteiligten Arbeitgebern bzw. deren Arbeitnehmern. Zur Begründung wird vorgetragen, die Arbeitgeber- bzw. die Arbeitnehmerumlagen seien kein Arbeitslohn. Die OFD Frankfurt hat sich zur Lohnsteuerpflicht von Sanierungsgeldern nach § 65 der VBL-Satzung, Sonderzahlungen des Arbeitgebers, Umlageteil nach § 64 Abs. 2 VBL-Satzung und dem Zuschlag zur Umlage wegen Konkursrisiko geäußert.