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Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung bei Pauschalierung nach § 37b EStG
Die SenFin Berlin hat sich zu der Frage geäußert, zu welchem Zeitpunkt das Wahlrecht zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gem. § 37b EStG ausgeübt werden kann. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, ist das Wahlrecht spätestens bis zum 28. 2. des Folgejahres zu treffen. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden, wurde aber hinsichtlich der Übergangsregelung im (BStBl 2008 I S. 566) kein eindeutiger Zeitpunkt benannt, zu dem das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Für diese Wirtschaftsjahre kann für die während des Zeitraums vom bis zum getätigten Zuwendungen von einer Frist bis ausgegangen werden. Diese Frist soll wegen der Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Jahr 2008 auch für 2007 getätigte Zuwendungen gelten.