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Klage gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung abgewiesen
Bei der Prüfung, ob nachgezahlte Beiträge die jährlichen Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreiten, ist der Zeitraum maßgeblich, in dem die Zahlungen erfolgen und nicht der Zeitraum, für den die Nachzahlungen erbracht werden (sog. „In-Prinzip”). Das gilt auch für die sog. Öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuschst. bb Satz 2 zweiter Halbsatz EStG. Eine Doppelbesteuerung von gezahlten Versicherungsbeiträgen und bezogenen Rentenleistungen wird dann vermieden, wenn die Summe der nicht steuerbaren Teile der Bruttorente die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge erreicht oder übersteigt. In einem solchen Fall kommt es auf die Verfassungsmäßigkeit der neuen Rentenbesteuerung nicht an, so dass ein FG die Regelungen d...