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Erweiterung einer Prüfungsanordnung
Der Erweiterung einer Außenprüfung steht die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die verantwortliche Person grundsätzlich nicht entgegen. Die auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachtende Selbstbeschränkung der Finanzverwaltung in § 4 Abs. 3 BpO, den Prüfungszeitraum auf nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume zu erstrecken, tritt nicht ein, wenn eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Steuerstraftat gegeben ist. Das FG hat sich außerdem zu der Frage geäußert, ob und inwieweit die Tatbestandsmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der eigenständigen Prüfung der Voraussetzungen eines Verwertungsverbots im Besteuerungsverfahren eines Dritten entgegensteht. Zudem wird die Frage behandelt, ob sich ein Drittbetroffener auf die teilweise Rechtswidrigkeit von Besc...