Bei EWBV nach § 2 Abs. 3 UmwStG 1995 kein Abzug für die in der Ergänzungsbilanz bei der Umwandlung aufgedeckten stillen Reserven
Leitsatz
Unabhängig davon, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 UmwStG 1995 nach § 27 Abs. 2 a UmwStG 1995 i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes
1999 für die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens auf den überhaupt noch anwendbar ist, ist nach
dem durch die Entstehungsgeschichte belegten Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 3 UmwStG 1995 nur in den Umwandlungsfällen
„ein entsprechender Betrag abzuziehen„, in denen die in § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 angeordnete Rückwirkung zu einer sachlich nicht
gerechtfertigten Erhöhung des Einheitswerts des Betriebsvermögens geführt hat, weil einzelne Vermögenswerte vorzeitig oder
doppelt erfasst worden sind.
Fundstelle(n): HAAAD-00045
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.09.2008 - IV 290/2005
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