Entgeltliche Überlassung von Telefonen im Altersheim als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung von Telefonen an die Bewohner eines Altersheims stellt keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb
nach § 68 Nr. 1 AO dar.
Bei Einrichtungen nach dem Beispielkatalog des § 68 AO ist die Prüfung der Zweckbetriebvoraussetzungen nach § 65 AO nur dann
überflüssig, wenn es sich bei der wirtschaftlichen Betätigung um Leistungen handelt, die unmittelbar der Zweckerfüllung nach
dem Satzungszweck dienen.
Der Umstand, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke erleichtert und ihnen
dienlich ist, führt nicht zur unmittelbaren Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke.
Fundstelle(n): JAAAD-00040
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2008 - 4 K 2905/06
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