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BayObLG 21.10.1999 2Z BR 93/99
Wohnungseigentum; | Verzinsung rückständiger Wohngelder
Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft konnte bestimmen, daß rückständige Wohngelder mit einem bestimmten Prozentsatz (hier 4 v. H.) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen sind. Anstelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank ist seit dem der sog. Basiszinssatz (seit dem in Höhe von 2,68 %) nach dem Diskont-Überleitungsgesetz getreten ( 2Z BR 93/99).