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OLG Hamburg 18.11.1999 3 U 230/99

Rabattgesetz; | unzulässiges Powershopping im Internet

Wer im Internet im Rahmen eines jeweils zeitlich begrenzten sog. ,,Powershopping'' mehrere Preisstufen nennt und dem Käufer abhängig von der Gesamtabnahme aller Käufer einen niedrigeren Preis als von ihm angegeben anbietet und gewährt, verstößt gegen das Rabattgesetz. Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Mengenrabatts nach § 7 RabattG sind nicht gegeben. Eine entsprechende Anwendung scheidet hier aus, weil ein solcher Mengenrabatt nicht handelsüblich ist und es sich wegen des spekulativen Charakters des ,,Powershopping'' auch nicht um eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung handelt (, BB 2000, 115).

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